Gabi Reinmann

Hochschuldidaktik

Nicht über jedes Stöckchen springen

Nun ist sie also da – in ihrer Unumgänglichkeit: die DSGVO. Viele Buttons habe ich seither bei der digitalen Arbeit angeklickt, damit ich eine Webseite weiter nutzen kann – und nein, natürlich habe ich nicht jedes Mal gelesen, was mir da „verordnet verständlich“ in langen Texten mitgeteilt wird. Was ich im letzten Monat also so alles (im Detail) bestätigt bzw. wozu ich so alles zugestimmt habe, das weiß ich nicht. Mir war an sich wohler, als ich noch nicht so viele Zustimmungen ins Blaue hinein tätigen musste – so viel zur „gefühlten“ Daten- und Internetsicherheit.

Auf diesem Blog hier ist das jetzt auch so – und nein, nicht weil ich plötzlich zum Datenhändler geworden wäre, sondern weil das jetzt Vorschrift ist und auch ich besorgt bin, man könne mir vorwerfen, etwas wissentlich falsch zu machen, selbst wenn ich garantiert nichts weiter will als mit meinem Blog einen Beitrag zu Forschung und Lehre auf anderem als dem klassischen Wege (Lehre, offizielle Publikationen) zu leisten.

Ich habe jetzt auch kein Plugin mehr, um an Statistiken zu kommen, mit denen ich erkenne, wie viele Zugriffe mein Blog hat. Nun ja, das ist einerseits egal,denn das war eh immer recht stabil (um die 1.000 Zugriffe pro Woche – mal mehr mal weniger). Andererseits ist es irgendwie schade, denn wenn keiner mehr liest, bekomme ich das jetzt gar nicht mehr mit. Ich bin nicht die einzige, die sich über so manche Absurdität bei der Umsetzung der DSGVO wundert. Es gibt aber Menschen, die sind mutiger als ich und machen das bei ihrer ganz persönlichen Datenschutzerklärung sichtbar – z.B. Andres W. Ditze. Die Lektüre seiner Datenschutzerklärung – empfehlenswert (hier)!

Mehr Mut als ich hat Ditze auch bei Statistik-Plugins. Ich zitiere: „Diese Website nutzt Google Analytics und auch die Standard-Wordpress-Statistiken. Oh Mein Gott! Ihre Zugriffe auf diese Website werden sicherlich auch in den USA gespeichert. Und es kommt noch schlimmer: auch mit Google habe ich noch keinen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen. Wieso? Der Google-Standard-AV-Vertrag hat 18 Seiten, muss in doppelter Ausfertigung nach Irland geschickt werden und legt mir nahe, meine sonstigen Anmerkungen zum Vertrag postalisch nach London zu senden. […] Und es kommt noch besser: würde ich die Buchstaben der Datenschutzgrundverordnung wörtlich auslegen […] müsste ich persönlich meine Auftragsverarbeiter gelegentlich besuchen und überprüfen, ob die das alles richtig machen. Also ganz praktisch: ich fahre zum Google Rechenzentrum, klingele an der Pforte und sage dann: „Hallo, hier ist Ihr Auftraggeber, der Ditze aus Mellnau. Ich wollte mal gucken, ob Sie auch wirklich alles richtig machen.“ Alles klar?!“

Sein Schlusswort kann nur unterstrichen werden: „Wenn ich […] sehe, mit welcher handwerklichen Qualität die Datenschutzgrundverordnung in Deutschland ausgerollt wurde, komme ich als politisch interessierte Privatperson zu dem Schluss, dass ich nicht über jedes Stöckchen springen will und kann, was der Gesetzgeber mir hier hin hält“.

Kommentare sind geschlossen.