Gabi Reinmann

Hochschuldidaktik

Bananenverordnung

Michael Kerres berichtet in seinem Blog (hier) von den wundersamen Wandlungen bei den Vorgaben im Akkreditierungsverfahren. Ihm fallen z.B. die wachsenden Details in den Vorgaben auf: „So darf es nach neuesten Vorgaben keine Abschlussprüfung mehr geben. … Der europäische Standardisierungsprozess sieht eine solche Prüfungsleistung nicht mehr vor. Ähnliche Vorgaben gibt es jetzt für die vorgeschriebene Modulgröße, für den Umfang von Masterarbeiten, für die Dauer von Prüfungen etc. Dabei gelten wesentliche Vorgaben von vor fünf Jahren jetzt nicht mehr. Vor fünf Jahren MUSSTE der Studiengang z.B. englisch firmieren (was ich damals für falsch hielt), nun MUSS er deutsch heißen“. Letzteres belegt zum einen, welche Nichtigkeiten da ins Visier geraten, was wohl anzeigt, dass wir uns offenbar in Richtung Bananenverordnung der EU bewegen. Zum anderen wird deutlich, dass man Dinge zur Vorschrift macht, für die es wenig stichhaltige und vor allem offenbar kaum lange haltbare Argumente gibt.

2 Kommentare

  1. Liebe Gabi,
    … aber ist die „Bananenverordnung“ ein guter Vergleich? Die gibt es nun seit fast einem Jahrzehnt, und irgendwie haben sich die Menschen damit, nach einer Zeit des Unbehagens, arrangiert. Alles eine Frage der „Gewöhnung“, wird man sagen können. Wird es Hochschulen ähnlich ergehen?

  2. Ja: Ich fürchte, wir werden uns daran gewöhnen wie an absurde EU-Verordnungen, uns arrangieren und – wie du selbst schreibst – damit abfinden, dass uns Zeit für wichtigere Dinge fehlt. Gut – jede Analogie hat Grenzen, aber die schlecht begründbaren Formalismen und gerade der von dir gesehene Gewöhnungseffekt könnten die Ähnlichkeiten sein. Aber vielleicht bin ich in dem Punkt ja auch zu pessimistisch … ich weiß es nicht.