Gabi Reinmann

Hochschuldidaktik

Brauchen wir ABBs (Allgemeine Bildungsbedingungen)?

Bei der Reflexion meiner eigenen Lehre und beim Austausch mit anderen Lehrenden ist das Thema „Feedback geben und was die Studierenden damit eigentlich machen“ immer wieder präsent. Bei mir selbst beobachte ich eine mit den Jahren steigende Intensität der Rückmeldung (im Hinblick auf Umfang und Tiefe), die mich natürlich zeitlich ziemlich in Anspruch nimmt. An sich könnte man ja meinen, dass man im Laufe der Jahre eher etwas „laxer“ (man könnte auch freundlicher sagen „gelassener“?) wird. Warum ich da zum Gegenteil tendiere, kann ich mir selbst nicht so recht erklären. Vielleicht weil es mich ärgert, wenn nach einer Lehrveranstaltung die Ergebnisse nicht so gut sind? Weil ich dann gewissermaßen die letzte Chance eines Feedbacks nochmal nutzen will (damit nicht alles umsonst war)? Ich weiß es nicht … Wenn denn die ausführlichen und aufwendigen Rückmeldungen dazu führen, dass Studierende etwas lernen und über die Zeit tatsächlich besser werden, „lohnt“ es sich, es macht dann auch Spaß – das ist gut investierte Zeit (und das trifft so schätzungsweise auf 10, im besten Fall mal 20 Prozent der Studierenden zu). Wenn aber einerseits von Studierenden zu wenig Rückmeldung beklagt wird und andererseits keine Anstrengungsbereitschaft da ist, diese auch zu nutzen, dann wird es schwierig bis frustrierend.

Vielleicht – und das ist jetzt ein durchaus ernst gemeinter Vorschlag – sollte man so etwas wie AGBs für den Bildungsbereich einführen: quasi ABBs (Allgemeine Bildungsbedingungen). Das heißt: Wenn ich als Lernender Rückmeldung nicht nur in Form einer Note, sondern mit umfangreichen Erläuterungen (Erklärungen von Bewertungen und Verbesserungshinweise) erhalte, dann bin ich auch verpflichtet, diese zu lesen, nachzuvollziehen und für Verbesserungen zu nutzen, oder auch nachzufragen, wenn ich die Rückmeldungen nicht verstanden habe. Mit Abgabe einer Leistung plus Feedback kreuze ich dann an, ob ich mit den ABBs einverstanden bin. Wenn nicht, gibt es auch kein Feedback bzw. nur eines in Form einer Note (wenn man denn unbedingt eine solche vergeben muss; den Wert von Noten jedenfalls sehe ich ohnehin zunehmend skeptischer – aber das ist ein anderes Thema … über das ich erfreulicherweise auch auf der nächsten GMW in Wien berichten darf).

 

4 Kommentare

  1. Bildung nur unter bestimmten Bedingungen?
    Ich persönlich bin der Meinung, dass die besten Bildungsbedingungen, die jemand vorfinden kann, eine allgemeine Bildungskultur ist. Diese entsteht, wächst und hat Bestand ausschließlich durch Persönlichkeiten, die diese Kultur (z.B. an der Hochschule) leben, indem sie Wissen teilen, Lernprozesse begleiten, Feedback geben, Lernbedingungen gestalten bzw. optimieren, Netzwerke aufbauen und pflegen usw. Was würden vertragliche Bedingungen (i.S.v. ABB), analog zu den AGB, (die übrigens als „Kleingedrucktes“ oft recht hinterhältig anmuten), bewirken?
    Führen derartige Vereinbarungen zu mehr Verbindlichkeit? Entwickelt sich daraus eine persönliche Lern-Haltung? Können aufgrund eines solchen Kontraktes zeitnah Entwicklungs- und Optimierungsprozesse angestoßen und beobachtet werden? Können dadurch die – ich nenne sie mal – „Bildungs-Charismatiker“ ihre Motivation aufrechterhalten und sich vor Frustration schützen? Ich meine nein.
    Was wissen wir eigentlich über die „Wirklatenz“ von Feedback? Ich würde vermuten, dass der Nutznießer eines durch ein Feedback ausgelösten Veränderungsprozesses eher selten der Feedbackgebende ist.
    Ich frage mich daher, welche Bedingungen können wir schaffen, dass die Menschen, die sich engagiert für gute Bildungs- und Lernbedingungen, hochwertige Lehre, Wissensteilung und Networking einsetzen, (weiterhin) gut wirken können? Wie können wir erreichen, dass diese Wegbereiter einer Bildungskultur weiterhin gestalten und bewegen können, ohne zu resignieren?
    Die ABB, i.S. einer Allgemeinen Bildungskultur (ABK), gehören damit eigentlich ins Grundgesetz! 😉 Beste Bedingungen für alle Beteiligten und Feedback als grundsätzliches Persönlichkeitsrecht! 🙂 Selbst wenn es, bzw. gerade weil es auch „feedback-resistente“ Menschen gibt.

  2. „Führen derartige Vereinbarungen zu mehr Verbindlichkeit? Entwickelt sich daraus eine persönliche Lern-Haltung?“ Ich weiß es nicht. Ich habe es noch nicht ausprobiert. ABGs sind hier natürlich als Analogie gemeint – als ein analoges Modell für gegenseitig eingegangene Rechte und Pflichten, aus der sich eine Kultur entwickeln KÖNNTE. Und in diesem Sinne wünsche ich mir in formalen Bildungssettings schon mehr Verbindlichkeit und eine Haltung in die Richtung, dass Lernende einerseits von Lehrenden etwas fordern (dürfen und sollen), andererseits aber auch etwas einbringen. Von daher ist ein wie auch immer gearteter „Kontrakt“ an sich sogar naheliegend; immerhin kennt man das beispielsweise auch in manchen Therapieverfahren. Aber wie das mit Analogien so ist, fallen einem natürlich gleich auch die Aspekte auf, die NICHT passen, welche einen wiederum zu neuen Überlegungen bringen können (das ist der Grund, warum ich Analogien sehr nützlich finde). Ohne Zweifel ist eine Verwurzelung von „Lernen wollen und können“ und „qualitativ guter Lehre“ in die Kultur einer Gesellschaft ein erstrebenswertes Ziel. Die Frage ist aber doch: Wie kommt man da hin?
    Gabi

  3. Ein anderer Blickwinkel
    In seinem Buch „Visible Learning“ beschreibt Hattie die Wirkungen von Feedback sehr ausführlich. Er selbst war, so wie Sie, frustriert von den Ergebnissen bis er erkannte, dass formatives Feedback wesentlich effektiver ist als summatives und Feedback vielmehr als Rückmeldung der Studierenden an Lehrende zu sehen sei, um folgende Lehr-Lernprozesse entsprechend auszurichten.
    LG Karl

  4. Wir geben natürlich auch formative Rückmeldungen, bei denen sich ähnliche Probleme ergeben! Allerdings handhabe ich das teilweise schon so, dass man da das Feedback aktiv einfordern muss. Die Arbeiten von Hattie kennen wir dank einer meiner Mitarbeiterinnen, die zum Thema Assessment-Feedback promoviert 🙂
    Gabi